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Wegen des hohen Aufwandes für die Erhebung der Agrardaten von landwirtschaftlichen Betrieben werden diese nur im Abstand von einigen Jahren erhoben. Zuständig ist das Statistische Landesamt NRW, der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW).

 

Die Datenerhebung erfolgt in zwei Verfahrensschritten

  •     Agrarstrukturerhebung, ca. 40.000 Betriebe, Jahre: 2010, 2016
  •      Stichprobenerhebung, ca. 10.000 Betriebe, zuletzt 2013, neu 2019

 

Bei den Stichproben werden weitergehende Daten abgefragt wie Eigentum, Pacht, Arbeitskräfte, Berufsbildung, Einkommenskombinationen u. a.

 

Die Landwirte werden angeschrieben und sind auskunftspflichtig, wenn sie bestimmte Erfassungsgrenzen erreichen, z. B. 5 ha LF, bestimmte Tierbestände. Im Jahr 2016 wird die Erhebung erstmals im Online-Verfahren durchgeführt nach dem Bundesstatistikgesetz. Vgl. einen Artikel in der LZ 2016. Für die Statistik der Landwirtschaftskammer NRW ist Jürgen Boermann in Münster zuständig. Die Vergleichbarkeit der Daten mit der vorangegangenen Erhebung ist teilweise eingeschränkt, weil kleine Anpassungen erfolgen.

 

Die Daten liegen dann für Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden vor. Daten für die Ortschaften werden bei der Abteilung Geobasisdaten des Kreises Höxter gepflegt. Auskünfte sind gebührenpflichtig, sofern solche Daten überhaupt vorliegen.